090327 Starttermin für die Online-Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen

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Außenwirtschaftsrecht/Elektronisches Ausfuhrverfahren

Starttermin für die Online-Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen

Der Starttermin für die Online-Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen wird entgegen den bisherigen Planungen bis zur erforderlichen Rechtsanpassung des § 18 der Außenwirtschaftsverordnung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verschoben. Die Rechtsänderung ist im Rahmen der 85. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung geplant, die derzeit im Entwurf innerhalb der Bundesregierung beraten wird.

Rechtzeitig vor dem Beginn der Online-Abschreibung wird auch das eingestellte BMF-Merkblatt zu den Genehmigungscodierungen und zur Online-Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr (Release 2.0) aktualisiert. Dieses enthält dann auch eine konsolidierte Liste der neuen EU-weit gültigen Genehmigungscodierungen, die von der Europäischen Kommission weitreichend umgestellt worden sind. Entgegen der Aussage in der jetzigen Fassung des Merkblatts wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle künftig keine abschreibungspflichtigen Nullbescheide mehr erteilen.

Die Regelungen in Kapitel 3.1.2 Abs. 4 der Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS - Stand: März 2009 - finden erst mit Beginn des offiziellen Starts der Online-Abschreibung Anwendung.

Quelle: Zoll