Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

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Die Abkürzung ADR bedeutet Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und wird von dem französischen Begriff "Accord Européen Relatif au Transport international des marchandises dangereuses par route" abgeleitet.

Dieses internationale übereinkommen ist ein umfassendes Regelwerk für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter für den Strassentransport. Es wurde am 30. September 1957 verabschiedet und seither regelmäßig aktualisiert. Aktuell gilt die Fassung die seit dem 1. Januar 2009 in Kraft ist. Bis zum 30.06.2009 können die Vorschriften des ADR 2007 noch angewendet werden.

  • Teil 1 - Allgemeine Vorschriften
  • Teil 2 - Klassifizierung
  • Teil 3 - Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
  • Teil 4 - Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
  • Teil 5 - Vorschriften für den Versand
  • Teil 6 - Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
  • Teil 7 - Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung
  • Teil 8 - Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
  • Teil 9 - Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) steht die das ADR 2007 zum kostenlosen Download in deutscher Sprache als *.pdf-Dateien bereit. Dort sind auch die Änderungen zum ADR 2009 zu finden. BMVBS

siehe auch ADR 2007