ADR 2007 1.4.3.2 Verpacker

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1.4.3.2 Verpacker

Im Rahmen des Abschnitts 1.4.1 hat der Verpacker insbesondere zu beachten:
a) die Verpackungsvorschriften und die Vorschriften über die Zusammenpackung und
b) wenn er die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet, die Vorschriften über die Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken.