Annahmeverweigerung

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Von einer Annahmeverweigerung (AV) spricht man wenn der Adressat einer Sendung den Empfang verweigert und die Sendung vom Frachtführer wieder mitgenommen werden muss. Die Folgen oder Rechtmäßigkeit einer Annahmeverweigerung sind vielfältig und können sicher nicht abschließend dargestellt werden.

Zunächst muss unterschieden werden ob der Kunde ein Kaufmann oder Verbraucher ist.

Verweigert ein Kaufmann die Annahme einer bestellten und korrekt gelieferten Sendung, so kommt er nach § 373 HGB in Annahmeverzug. Bei einem Verbraucher wird die Annahmeverweigerung nach dem Fernabsatzgesetz durch Gerichte häufig als Rücktritt vom Kaufvertrag durch konkludentes Verhalten ausgelegt.