Arbeitsschutzvorschriften

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Es gibt zwei Arten von Arbeitsschutzvorschriften für den Gesundheitsschutz bei der Arbeit:

  • staatliche Vorschriften (Gesetze und Verordnungen)
  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

Ergänzt werden diese Vorschriften durch technische Regeln, Normen, Bestimmungen, Richtlinien, Regeln, Empfehlungen, Grundsätzen und Merkblätter die die sicherheitstechnischen Standards bis in alle notwendigen Details regeln.

staatliche Vorschriften und Verordnungen

Zu den wichtigsten staatlichen Vorschriften zählen die folgenden:

Je nach Art der Tätigkeit können auch die folgenden zum Tragen kommen:

Es gibt auch für spezielle Personengruppen bestimmte Vorschriften:

Unfallverhütungsvorschriften

Der Gesetzgeber hat die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz gesetzlich unfallversicherter Personen bei der Arbeit den Unternehmern übertragen. Gleichzeitig werden die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaften, zur Ausarbeitung von Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verpflichtet.

Diese UVV enthalten:

  • die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im technischen Arbeitsschutz
  • die sicherheitstechnischen Anforderungen an Werkzeuge, Maschinen, Geräte, technische Anlagen und Fahrzeuge
  • Verhaltensvorschriften für bestimmte Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren

Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BGV A1) hat der Unternehmer die folgenden Pflichten:
Er muss...

  • ...erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe sorgen
  • ...die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Diese Unterweisung hat mindestens einmal jährlich und vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit erfolgen und muss dokumentiert werden.
  • ...die für das Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften den Versicherten an geeigneter Stelle zugänglich zu machen.

Auch die versicherten Arbeitnehmer haben Pflichten:
Sie müssen...

  • ...nach Ihren Möglichkeiten und entsprechend den Weisungen des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit zu sorgen sowie die entsprechenden Maßnahmen zu unterstützen
  • ...durch Verzicht auf Alkohol, Drogen oder den Konsum von anderen Berauschenden Mitteln verhindern das Sie sich in einen Zustand versetzen in dem Sie sich selbst oder andere Gefährden
  • ...Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben benutzen