Europäisches Registrierungs- und Identifikationssystem

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Ab dem 1. November 2009 werden Stammdaten die zu einer deutschen Zollnummer für das IT-Verfahren ATLAS hinterlegt sind, auch auf europäischer Ebene in einer separaten Datenbank vorgehalten. Grundlage hierfür sind die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 vom 16. April 2009.

Dieses Europäische Registrierungs- und Identifikationssystem für Wirtschaftsbeteiligte (EORI, engl. Economic Operators' Registration and Identification-System) wird Pflicht für die Zollabfertigung in der Europäischen Gemeinschaft. Ohne EORI-Kennnummer können ab dem 1. November 2009 keine Zollrechtlichen Handlungen mehr durchgeführt werden. Damit ausgeschlossen sind ebenfalls die Verwendung der Zollnummer sowie die Inanspruchnahme von evtl. bewilligten Verfahrenserleichterungen.

Damit die Daten der deutschen Wirtschaftsbeteiligten an die Europäische Gemeinschaft übermittelt werden können ist es nach dem Bundesdatenschutzgesetz nötig das dieser Übermittlung schriftlich zugestimmt wird. Weiterhin bedarf es der schriftlichen Zustimmung dass die Stammdaten künftig an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft zur dortigen Abfrage durch Behörden anderer europäischer Mitgliedstaaten übermittelt werden.

EORI-Kennnummer

Gebildet wird die EORI-Kennnummer aus der Zollnummer und dem vorangestellten zweistelligen Länderpräfix (für Deutschland "DE"). Die EORI Kennnummer besteht aus 17 alphanumerischen Zeichen, in Deutschland werden frei bleibende Zeichen durch die Ziffer "0" aufgefüllt.

Ein separater Antrag auf Erteilung einer EORI-Nummer ist nicht notwendig. Sie müssen (als in Deutschland ansässiger aus Datenschutzgründen) lediglich das bekannte Formular für Wirtschaftsbeteilgte zur Stammdatenerfassung und -änderung bis zum 30. Juni 2009 unter Angabe der Kennziffer O 1930 - ATLAS und ihrer Zollnummer auf dem Postweg an:

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden

senden. Sie können dieses Formular online ausfüllen und ausdrucken: Vordruck 870

Datenschutzrechtliche Erklärungen

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist es gemäß §§ 14, 15 in Verbindung mit §§ 4, 4a und 4b erforderlich, dass Sie als Wirtschaftsbeteiligter Ihre Einwilligung schriftlich erteilen.

Es ist erforderlich das Sie ihre Einwilligung (in Feld 29 des Vordrucks 870) zur Übermittlung ihrer Daten an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft zur dortigen Speicherung und zur Abfrage durch Behörden anderer europäischer Mitgliedstaaten geben. Erteilen Sie diese Erlaubnis nicht wird ihre Zollnummer mit den damit verbundenen Konsequenzen beendet.

Sie können in Feld 30 eine freiwillige Erlaubnis zur Weitergabe ihrer Daten über ein Internet-Auskunftsystem an andere Wirtschaftsbeteiligte geben. Erteilen Sie diese Erlaubnis nicht, können sich andere Wirtschaftsbeteiligte ausschließlich die Existenz und Gültigkeit einer EORI-Kennnummer über das Internet-Auskunftssystem bestätigen lassen, ohne dass ihnen die hierzu gespeicherten Daten angezeigt werden.

Gespeicherte Stammdaten

In der EORI-Datenbank werden folgende Stammdaten gespeichert:

  • Ihre Zollnummer (Vordruck 870 Feld 5, hieraus wird ihr EORI-Nummer generiert)
  • die im Anhang 38d der VO (EWG) Nr. 2454/93 (Zollkodex-DVO) vorgesehenen Angaben zu:
    • Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (Vordruck 870 Feld 7)
    • Anschrift der Niederlassung/des Wohnsitzes: vollständige Anschrift des Ortes, an dem die Person niedergelassen/ansässig ist, einschließlich Ländercode (Vordruck 870 Felder 8 bis 12)
    • Rechtsform entsprechend der Angabe in der Gründungsurkunde (Vordruck 870 Feld 18)
    • Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke bzw. Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer, soweit vorhanden (Vordruck 870 Felder 21 bzw. 22).

Die Angabe dieser Daten ist zur generierung einer EORI-Kennnummer zwingend erforderlich, die anderen im Vordruck 870 als Pflichtangaben markierten Felder müssen im Zuge dieser Abfrage nicht ausgefüllt werden. Sie können sie jedoch dazu benutzen ihre Stammdaten im allgemeinen zu aktualisieren. Eine Kopie des Handelsregisterauszugs ist im Zuge dieser Abfrage nur im Falle von Änderungen/Aktualisierungen beizufügen.

FAQ

Bei Fragen zu Zollnummern oder zum Verfahren EORI erhalten Sie ausführliche Informationen im FAQ-Bereich der Webseite des deutschen Zolls.

Quellen

Weblinks