Inventur

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Durch die Inventur wird das Inventar eines Unternehmens ermittelt. Sie ist eine Bestandsaufnahme aller Werte und Schulden über die ein Unternehmen verfügt. Die Aufstellung des Inventars ist in §240 HGB festgelegt. Die Inventur muss zum Beginn und zur Beendigung eines Handelsgewerbes und dazwischen jeweils zum Ende eines jeden Geschäftsjahres erfolgen.


Quelle

§240 HGB