Kapitän

Aus LagerWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Nach §2 Seemannsgesetz ist der Kapitän, der vom Reeder bestellte Führer des Schiffs. Der Kapitän muß Inhaber eines staatlichen Befähigungszeugnisses sein, das ihn zur Führung des Schiffs berechtigt.

Persönliche Werkzeuge
ALL-INKL.COM Webhosting