Sonderziehungsrecht

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Das Sonderziehungsrecht (Abk. SZR, engl. Special Drawing Right) gibt es seit 1969, der internationale Währungssfonds (IWF) wollte damals ein internationales Währungssystem schaffen das den Welthandel erleichtern sollte. Die Einlagen sollten mit Gold oder anderen anerkannten Devisen wie dem US-Dollar abgesichert werden. Nach der ISO 4217 wird das Sonderziehungsrecht mit XDR abgekürzt.

Zur Einführung des Sonderziehungsrechts war es genau einen US$ wert, dies entsprach 0,888671 Gramm Gold. Still wurde es um das Sonderziehungsrecht als die festen Wechselkurse Anfang der 1970er-Jahre aufgegeben wurden. Unter anderen hatten sich der US-Dollar und Gold als untaugliche Sicherungsmittel erwiesen. Das Sonderziehungsrecht spielte als Reservewährung lange Zeit nur eine untergeodnete Rolle, da diese künstliche Währungseinheit nicht am Devisenmarkt gehandelt wird.

Erst als die Diskussion um eine neue Leitwährung wieder angefacht wurde, kam auch das Sonderziehungsrecht wieder ins Gespräch. Der Wert eines Sonderziehungsrechts setzt sich heute aus dem Durschnitt von US-Dollar (44%), Euro (34%), Yen (11%) und britischem Pfund (11%) zusammen. Als Maßstab für die Höhe des Betrages und damit des Gewichts der einzelnen Währung dienen der Anteil des betreffenden Staates bzw. Währungsraumes am Weltexport und die in dieser Währung gehaltenen Reserven der IWF-Mitglieder. Alle fünf Jahre werden die relevanten Währungen und ihre Gewichtung vom IWF-Vorstand neu festgelegt und daraus am Stichtag die neue Zusammensetzung des Korbes bei gleichem Wert errechnet.

Der aktuelle Kurs wird täglich um 12:00 Uhr an der Londoner Börse ermittelt. Falls die Börse in London geschlossen ist, gilt die Notierung in New York und sollte diese ebenfalls geschlossen sein, gilt der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank. Der SZR-Zinssatz wird wöchentlich ermittelt und basiert auf dem gewogenen Mittel der Zinssätze bestimmter kurzfristiger Inlandsschuldtitel auf den Geldmärkten der Länder, deren Währung Teil des SZR-Bewertungskorbes ist.

Der Weltpostvertrag legt die SZR als Währungseinheit für Zahlungen im internationalen Postverkehr fest. Einige Länder koppeln ihre Währung an die SZR, etwa beim Uganda-Schilling. Im Bereich der Güterschadensversicherungen wird die Haftung häufig auf Basis des SZR begrenzt.