DEQ

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Version vom 10. Mai 2007, 01:05 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

DELIVERED EX QUAI (Geliefert ab Kai…benannter Bestimmungshafen)

Die Klausel erfuhr bei der letzten Revision der Incoterms im Jahr 2000 eine Veränderung: die Einfuhrabwicklung und Zollentrichtung ist nun Aufgabe des Käufers. Der Verkäufer muss daher die exportfreie Ware am Kai des Bestimmungshafens zur Verfügung stellen. Der Verkäufer trägt bis zur "zur Verfügung Stellung" (Lieferzeitpunkt, d.h. gegebenenfalls auch bis nach Erreichen des Kais) die Gefahren und übernimmt neben den Transportkosten auch die Kosten bis zur Bereitstellung am Kai (evtl. Kosten für Lagerung durch eine verspätete Abnahme gehen bereits zu Lasten des Käufers). Er muss dem Käufer folgende Papiere bereitstellen: Handelsrechnung, Konnossement bzw. Auslieferungsschein, Kaiteilschein.