Schriftlicher Fahrauftrag für Staplerfahrer: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Fahrauftrag''' für Gabelstaplerfahrer ist in der [[BGV D27]] geregelt, dort heisst es:
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Der '''Fahrauftrag''' für Staplerfahrer ist in der [[BGV D27]] (ersetzt die alte VBG 36) geregelt, dort heisst es:
 
<pre>§7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen
 
<pre>§7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen
  
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== schriftlicher Fahrauftrag ==
 
Ein schriftlicher Fahrauftrag könnte wie folgendes Beispiel aussehen:
 
  
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Fahrauftrag für Flurförderzeuge
 
Fahrauftrag für Flurförderzeuge
  
Hiermit beauftragen wir Herr/Frau NAME DES BEAUFTRAGTEN, in unserem Betrieb  
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Hiermit beauftragen wir Herr , in unserem Betrieb  
 
folgende Flurförderzeuge zu bedienen:
 
folgende Flurförderzeuge zu bedienen:
- Gabelstapler TYPXXX
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  - Gabelstapler TYPYYY
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  Auflistung der Fahrzeugtypen
- Gabelstapler TYPZZZ
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Eine genaue Einweisung an den Geräten ist erfolgt.
 
Eine genaue Einweisung an den Geräten ist erfolgt.
  
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Lagermeister vor Übernahme sofort anzuzeigen. Bei Verlassen des Fahrzeugs muss sichergestellt  
 
Lagermeister vor Übernahme sofort anzuzeigen. Bei Verlassen des Fahrzeugs muss sichergestellt  
 
werden, dass es gegen ungewollte und unerlaubte Bewegung gesichert ist. Nach Beendigung der  
 
werden, dass es gegen ungewollte und unerlaubte Bewegung gesichert ist. Nach Beendigung der  
Arbeit sind Sie für das ordnungsgemäße an den dafür vorgesehenen Plätzen und eine spätere  
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Arbeit sind Sie für das ordnungsgemäße abstellen an den dafür vorgesehenen Plätzen und die spätere  
 
Betriebsbereitschaft verantwortlich.
 
Betriebsbereitschaft verantwortlich.
  
2. Bei der Beladung des Fahrzeugs ist darauf zu achten , dass bei allen Fahrzeugbewegungen  
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2. Bei der Beladung des Fahrzeugs ist darauf zu achten, dass bei allen Fahrzeugbewegungen  
 
ausreichende Sicht auf die Fahrbahn vorhanden und eine ordnungsgemäße Ladungssicherung  
 
ausreichende Sicht auf die Fahrbahn vorhanden und eine ordnungsgemäße Ladungssicherung  
 
gewährleistet ist. Die Fahrweise und Geschwindigkeit ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen  
 
gewährleistet ist. Die Fahrweise und Geschwindigkeit ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen  
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4. Bei der Benutzung von Flurförderzeugen findet zwingend die Unfallverhütungsvorschrift  
 
4. Bei der Benutzung von Flurförderzeugen findet zwingend die Unfallverhütungsvorschrift  
VBG 36 (§7) Anwendung. Gemäß ihren Richtlinien zieht ein eventueller Personenschaden zwingend  
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BGV D27 Anwendung. Gemäß ihren Richtlinien zieht ein eventueller Personenschaden zwingend  
 
eine Anzeige der Staatsanwaltschaft nach sich.
 
eine Anzeige der Staatsanwaltschaft nach sich.
  
FIRMA
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== weitere Informationen ==
DATUM
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*[[Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr]]
UNTERSCHRIFT
+
*[[Unterweisung von Gabelstaplerfahrern]]
BEAUFTRAGENDER
 
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Aktuelle Version vom 26. März 2010, 13:15 Uhr

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Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen

rechtliche Grundlage

Der Fahrauftrag für Staplerfahrer ist in der BGV D27 (ersetzt die alte VBG 36) geregelt, dort heisst es:

§7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen

(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz 
oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die:
 
  - mindestens 18 Jahre alt sind
  - für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  - ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, 
die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.

(3) Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit beauftragt 
sind.

Dies bedeutet im Klartext das für das führen eines Flurförderzeuges in jedem Fall eine beauftragung durch den Unternehmer vorliegen muss. Bei Geräten mit Fahrersitz (z.B. Gabelstapler) oder mit Fahrerstand (z.b: Schnellläufer) muss dieser Auftrag schriftlich erfolgt sein. Bei Mitgängerflurförderzeugen (z.B. Ameisen) genügt eine mündliche beauftragung nach erfolgter Einweisung in die Handhabung des Gerätes.


Fahrauftrag für Flurförderzeuge

Hiermit beauftragen wir Herr , in unserem Betrieb folgende Flurförderzeuge zu bedienen:

Auflistung der Fahrzeugtypen

Eine genaue Einweisung an den Geräten ist erfolgt.

In Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie nochmals ausdrücklich auf folgende Punkte hin:

1. Vor Arbeitsbeginn haben Sie sich vom betriebssicheren Zustand der Flurförderfahrzeuge zu überzeugen. Eventuelle offensichtliche Mängel sind, auch in Ihrem eigenen Interesse, dem Lagermeister vor Übernahme sofort anzuzeigen. Bei Verlassen des Fahrzeugs muss sichergestellt werden, dass es gegen ungewollte und unerlaubte Bewegung gesichert ist. Nach Beendigung der Arbeit sind Sie für das ordnungsgemäße abstellen an den dafür vorgesehenen Plätzen und die spätere Betriebsbereitschaft verantwortlich.

2. Bei der Beladung des Fahrzeugs ist darauf zu achten, dass bei allen Fahrzeugbewegungen ausreichende Sicht auf die Fahrbahn vorhanden und eine ordnungsgemäße Ladungssicherung gewährleistet ist. Die Fahrweise und Geschwindigkeit ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen um Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen auszuschließen.

3. Den Weisungen des Lagermeisters ist unbedingt Folge zu leisten.

4. Bei der Benutzung von Flurförderzeugen findet zwingend die Unfallverhütungsvorschrift BGV D27 Anwendung. Gemäß ihren Richtlinien zieht ein eventueller Personenschaden zwingend eine Anzeige der Staatsanwaltschaft nach sich.

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