Standsicherheit

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Version vom 14. Mai 2007, 13:21 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Standsicherheit eines Gegenstandes oder Fahrzeuges ergibt sich aus der Lage seines Schwerpunktes. Bei bewegten Lasten oder Fahrzeugen kann sich die Lage des Schwerpunktes durch Fliehkräfte verändern. Herkömmliche Gabelstapler haben alle ein sog. Standsicherheitsdreieck. Dieses Dreieck verbindet die beiden Vorderräder und das Hinterrad (bei Vierradstaplern den Aufhängepunkt der Pendelachse miteinander. Solange sich der Gesamtschwerpunkt aus vertikaler Sicht innerhalb der Grenzen des Standsicherheitsdreicks befindet besteht keine Kippgefahr. Ändert sich aber die Lage des Schwerpunktes zum Beispiel durch Lastaufnahme eines Gabelstaplers oder bei der Kurvenfahrt muss durch angepasste Fahrweise sichergestellt sein das sich der Schwerpunkt immer innerhalb der Grenzen der Standsicherheit befindet.